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Kooperationsvereinbarung DIU Dresden International University – Technische Universität Dresden feierlich unterzeichnet


Kooperationsvereinbarung DIU & TUD

Prof. Dr. Achim Mehlhorn (l.) und Prof. Hermann Kokenge (r.)

Am 3.2.2010 setzten der Rektor der TU Dresden, Magnifizenz Prof. Hermann Kokenge und der Präsident der Dresden International University, Prof. Dr. Achim Mehlhorn, ihre Unterschriften unter eine Kooperationsvereinbarung zwischen beiden Einrichtungen.


Die Unterzeichnung geschah in Anwesenheit der Mitglieder einer Arbeitsgruppe, die von beiden Leitern eigens zur Erfüllung dieses vom Sächsischen Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst erteilten Auftrags gebildet worden war und die nun, nach Erfüllung ihrer Aufgabe, mit Dank entpflichtet wurde.

Der Arbeitsgruppe gehörten an:

  • Herr Prof. Dr. Michael Albrecht,
    Medizinischer Vorstand des UKD und Präsidiumsmitglied der DIU

  • Herr Dr. Reinhard Kretzschmar,
    Geschäftsführer DIU

  • Herr Dr. Winfried Benz,
    Generalsekretär des Wissenschaftsrates a.D.
    und Kurator der DIU

  • Herr Prof. Dr. Karl Lenz,
    Prorektor Bildung der TUD

  • Herr Wolf Eckard Wormser,
    Kanzler der TUD

  • Frau Gunda Röstel,
    Leiterin Projektvorentwicklung, Prokuristin der GELSENWASSER AG, Kaufmännische Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden GmbH

Die Vereinbarung schreibt die Grundsätze der Zusammenarbeit zweier Institutionen fest, die beide zur Entwicklung einer berufsbezogenen akademischen Weiterbildung in Sachsen mit nationaler und internationaler Ausstrahlung beitragen wollen.

Die DIU wird künftig ein An-Institut der TU Dresden sein und damit ihre rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit in einer engen Kooperation mit ihrer Mutterinstitution verbinden. Die TU Dresden verspricht sich durch diese Vereinbarung eine weitere Belebung der Weiterbildungsaktivitäten, die sie als eine wichtige Komponente ihrer Strategie begreift und die sie gemeinsam und mit Hilfe der DIU befördern will. Information und Abstimmung werden durch einen Koordinationsausschuss gewährleistet.

Der Abschluss dieser Vereinbarung wird von beiden Partnern als die Grundlage einer weiteren institutionellen Anerkennung der DIU durch die sächsische Staatsregierung betrachtet.

 







Letzte Änderung:  11. Februar 2010