"Wer in Bildung investiert, erzielt eine höhere Rendite als am Kapitalmarkt. Einrichtungen wie die private DIU machen dies möglich."
Prof. Dr. h.c. Nikolaus Schweickart
Kurator der Dresden International University, Vorstand der ALTANA Kulturstiftung
Sehr geehrte/r Studieninteressent/in der Dresden International University,
wir freuen uns Sie heute nicht nur über unserer Universität zu informieren, sondern möchten Ihnen auch Möglichkeiten der Finanzierung Ihres Studiums vorstellen. Neben der Eigenfinanzierung kommt für die Finanzierung von Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung eine Vielzahl von staatlichen und privaten Fördermöglichkeiten in Betracht. Welches dieser Instrumente im Einzelfall in Frage kommt, kann jedoch nicht pauschal beantwortet werden, da zahlreiche individuelle Faktoren (z.B. Art des Erststudiums, berufliche Tätigkeit, Geschlecht, Wohnort, Nationalität, Höhe des Einkommens u.a.m.) hierauf Einfluss nehmen können. Grundsätzlich sind mehrere Möglichkeiten der Förderung, die teilweise kumulativ in Anspruch genommen werden können, in Erwägung zu ziehen und sollten von Ihnen ggf. bei den zuständigen Stellen nachgefragt werden.
Stand: Januar 2010
Änderungen vorbehalten. Die DIU übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der u.g. Informationen.
Deutsche Bank
Die Deutsche Bank bietet Studenten der DIU die Möglichkeit mit monatlichen Auszahlungsraten von bis zu 800 € Ihr Studium zu finanzieren. Ein Jahr nach Ihrem erfolgreichen Abschluss können Sie dann einen individuellen Rückzahlungsplan mit einer Laufzeit von bis zu 144 Monaten vereinbaren. Bitte wenden Sie sich an unseren Ansprechpartner für eine individuelle, auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Beratung.
Ihr Ansprechpartner ist:
Herr Heiko Heller Deutsche Bank PGK AG Kesselsdorfer Str. 22 01159 Dresden
Tel. 0351/424 11-40 heiko.heller@db.com
DKB
Seit Anfang 2009 bietet die DKB den neuen DKB-Studenten-Bildungsfonds an.
Mit einer monatlichen Auszahlungsrate von bis zu 650 € erhalten deutsche Studierende die zu Beginn des Studiums das 30. Lebensjahr noch nicht vollendet haben eine Förderung ohne bankenübliche Sicherheiten vorweisen zu müssen.
Alle Informationen finden Sie unter www.dkb-studenten-bildungsfonds.de
Kontakt: info@dkb.de
Telefon: 01803-120 300
Aufstiegsstipendium
Diese Möglichkeit steht Studenten für ein Erststudium offen.
Seit 1991 unterstützt die Bundesregierung junge, besonders begabte Menschen mit Berufsausbildung durch Weiterbildungsstipendien im Rahmen des Programms "Begabtenförderung berufliche Bildung". Damit können fachbezogene sowie fachübergreifende Maßnahmen finanziert werden, wie etwa Sprachkurse. 1997 übernahm die Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB) das Programm und koordiniert es seitdem im Auftrag des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). 2008 wurde dieses Förderprogramm um die Möglichkeit eines Aufstiegsstipendiums für ein Hochschulstudium erweitert (siehe BMBF-Pressemeldung vom 28.01.2008). Berufsabsolventinnen und Berufsabsolventen, die in der Ausbildung und danach in einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit besondere Leistungen gezeigt haben, können sich für ein Aufstiegsstiegsstipendium bewerben: http://www.begabtenfoerderung.de/Home.233.0.html
ESF
Einzelne Studiengänge können aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF) gefördert werden. Die Antragstellung auf „Einzelbetriebliches Förderverfahren“ erfolgt durch das Unternehmen des Studierenden. (KMU)
Ansprechpartner: Dipl.-Soz. Silke Clauß Tel.: 0351/463 35672 Email: silke.clauss@di-uni.de
Bildungsurlaub
Außer in Baden-Württemberg, Bayern, Sachen und Thüringen bestehen gesetzliche Regelungen die Arbeitnehmer/-innen die Möglichkeit bieten, sich für eine gewisse Zeit von ihrer Arbeitsstelle freistellen zu lassen, um sich weiterzubilden.
Steuerliche Absetzbarkeit
Als eines der wichtigsten Instrumente ist die steuerliche Geltendmachung der Weiterbildungskosten im Rahmen der Lohn- oder Einkommenssteuererklärung zu nennen. Alle Aufwendungen, die durch die Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme entstehen (neben den direkten Kosten wie Semesterbeiträge auch mittelbare Kosten wie Fahrtkosten, Telefon- und Internetgebühren, etc.), können in der Steuerklärung als Weitbildungskosten oder als Ausbildungskosten angegeben werden. Zu Weiterbildungskosten hat der Bundesfinanzhof im Jahr 2002 ein Grundsatzurteil gesprochen. Danach sind Aufwendungen von Angestellten für Fort- und Weiterbildungen in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar, wenn geltend gemacht wird, dass eine Maßnahme beruflich veranlasst ist. Selbstständige können die Kosten als Betriebsausgaben in der Steuererklärung angeben. Hieraus resultieren im Einzelfall erhebliche Steuereinsparungen. Weitere Informationen hierzu erteilt das für Sie zuständige Finanzamt. Hinweise über die steuerliche Absetzbarkeit von Studienkosten hält auch die Stiftung Warentest bereit:
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Die Bundesagentur für Arbeit bietet für unterschiedliche Personengruppen diverse Förderprogramme an, so etwa die Förderung der Weiterbildung von Arbeitnehmern, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind oder die Förderung der Weiterbildung für Arbeitnehmer ab 45. Im Zuge der "freien Förderung" nach § 10 SGB III haben die regionalen Arbeitsagenturen nach eigenem Ermessen die Möglichkeit, Weiterbildungsmaßnahmen zu fördern. Die Agenturen können eigene Förderschwerpunkte festlegen, so dass die Förderung einer Maßnahme bei der einen Agentur nicht bedeutet, dass die gleiche Maßnahme auch in anderen Kommunen gefördert wird. Eine verbindliche Auskunft kann Ihnen nur die für Sie zuständige Agentur bzw. Ihr Arbeitsberater geben. Arbeitnehmern kann die Bundesagentur für Arbeit auch einen Bildungsgutschein ausstellen, sofern die persönlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen. Informationen zu diesen Förderinstrumenten gibt die Bundesagentur für Arbeit.
Weiterbildungsprämie - Weiterbildungssparen - Weiterbildungsdarlehen
Unter der Überschrift 'Konzeption zum Lernen im Lebenslauf' hat die Bundesregierung im April 2008 zahlreiche Initiativen beschlossen, die das Lebenslange Lernen erleichtern sollen. Dazu zählen auch finanzielle Maßnahmen, welche die Bereitschaft zur Weiterbildung fördern und die Weiterbildungsquote in Deutschland steigern sollen. Seit Dezember 2008 können Prämiengutscheine im Rahmen der Weiterbildungsprämie bundesweit bei zugelassenen Beratungsstellen beantragt werden. Informationen zum Weiterbildungssparen und des zu Weiterbildungsdarlehen finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.
Förderung durch freie Stiftungen und ähnliche Institutionen/Stipendien
In bestimmten Fällen beteiligen sich manche Stiftungen an den Kosten einer beruflichen Qualifizierungsmaßnahme. Die Fülle der in Deutschland existierenden Stiftungen lässt es nicht zu, gezielte Auskünfte über die Fördermöglichkeiten bestimmter Institutionen zu geben. Bitte informieren Sie sich daher selbst bei den in Frage kommenden Stiftungen. Eine Übersicht finden Sie bspw. bei der Stiftungs-Datenbank des Bundesverbandes Deutscher Stiftungen oder der Datenbank des Maecenata Instituts für Philanthropie und Zivilgesellschaft an der Humboldt-Universität zu Berlin.
Weitere Informationen erhalten Sie unter http://www.stipendienlotse.de/suche_stipendien.php.
Förderung durch den Arbeitgeber
Nicht wenige Unternehmen bzw. Einrichtungen des öffentlichen Dienstes übernehmen für ihre Beschäftigten ganz oder teilweise die Kosten für Weiterbildungsmaßnahmen, auch für ein Fernstudium. Fragen Sie Ihre Vorgesetzten bzw. Ihre Personalabteilung nach dieser Möglichkeit.
Weitere Informationen
Wir hoffen, Ihnen damit die Entscheidung für das Studium zu erleichtern und freuen uns sehr darauf, Sie auf Ihrem weiteren Bildungsweg begleiten zu dürfen!
Ihre Dresden International University
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